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Eingehungsbetrug bei vertragswidriger Nutzung eines POS–Terminals
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A kauft von O - angeblich für Kundenzahlungen - ein Kartenlesegerät. Sie vereinbaren, dass O noch bevor er eine Gutschrift von den Konten der Kunden erhält, den jeweiligen Betrag an A überweist. Tatsächlich nimmt A – plangemäß – 78 Zahlungen mit eigenen ungedeckten EC-Karten vor. O überweist für alle Zahlungen die Gutschrift.
Einordnung
Eingehungsbetrug bei vertragswidriger Nutzung eines POS–Terminals
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