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Fraktionszuwendungen – Ausschluss „verfassungsfeindlicher“ Parteien zulässig?
einfach
schwer72 % lösen richtig
4. September 2026
2 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheFraktionen in der Gemeindevertretung von B erhalten finanzielle Zuwendungen für ihre Geschäftsführung. Durch die neue Entschädigungssatzung werden Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien hiervon ausgeschlossen. Die betroffene N-Fraktion ist empört.
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