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Fraktionszuwendungen – Ausschluss „verfassungsfeindlicher“ Parteien zulässig?

einfach
schwer73 % lösen richtig
7. Mai 2026
1 Kommentar

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Fraktionen in der Gemeindevertretung von B erhalten finanzielle Zuwendungen für ihre Geschäftsführung. Durch die neue Entschädigungssatzung werden Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien hiervon ausgeschlossen. Die betroffene N-Fraktion ist empört.

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