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Fraktionszuwendungen – Ausschluss „verfassungsfeindlicher“ Parteien zulässig?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Fraktionen in der Gemeindevertretung von B erhalten finanzielle Zuwendungen für ihre Geschäftsführung. Durch die neue Entschädigungssatzung werden Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien hiervon ausgeschlossen. Die betroffene N-Fraktion ist empört.
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Ausschluss des Rücktritts bei unerheblicher Pflichtverletzung (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB)
K kauft bei Autohändler A einen Volvo V50 für €10.000. Weil ein mangelhafter Dichtungsring verbaut wurde, tritt Wasser in das Auto ein. Die Beseitigung des Mangels würde €10 kosten. Die Frist des K lässt A fruchtlos verstreichen, weil er keine Zeit für solchen Kleinkram habe. K erklärt den Rücktritt.
Alleinige Verantwortlichkeit des Gläubigers - § 323 Abs. 6 Alt. 1 BGB
K ist zur Hochzeit seiner besten Freundin eingeladen. Er bestellt hierfür bei Schneiderin S einen neuen Anzug und teilt S mit, dass er den Anzug bis zum 23.12. bräuchte. Der Anzug wird nicht rechtzeitig fertig, weil K wiederholt nicht erscheint, um sich abmessen zu lassen. Am 24.12. tritt K zurück und verweigert die Zahlung.