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(Fehlende) Spruchreife
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Aktivistin A plant einen Informationsstand zur deutschen Klimapolitik an einer Bundesstraße. Sie beantragt dafür eine Sondernutzungsgenehmigung. Die Straßenbaubehörde lehnt diese mit der Begründung ab, dass solche Aktionen nicht unter eine Sondernutzung fielen und sie daher keine Genehmigung erteilen dürfe.
Einordnung
(Fehlende) Spruchreife
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Bescheidungsurteil Ermessensfehlgebrauch
B betreibt in Düsseldorf ein Café. Sie möchte auf dem Gehweg und dem Straßenrand einer öffentlichen Straße ein paar Tische und Stühle sowie Sonnenschirme aufstellen, um mehr Kunden bedienen zu können. Die zuständige Behörde lehnt Bs Antrag auf Erteilung der hierfür benötigten Genehmigung ab.
Bescheidungsurteil bei Ermessensmissbrauch
A wohnt in Köln und will in der Fußgängerzone an einem Verkaufsstand Blumen verkaufen. Sie stellt einen entsprechenden Antrag bei der Behörde. Der Sachbearbeiter S der zuständigen Behörde B kennt A zufälligerweise und lehnt den Antrag ab, weil er A nicht leiden kann.