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§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB: Alleinraser

einfach
schwer80 % lösen richtig
7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

T filmt mit seiner Helmkamera, wie er mit seinem Motorrad extrem schnell (200 km/h) durch die Kölner Innenstadt rast, weil er Youtube-Star werden will. Zu einer kritischen Verkehrssituation kommt es jedoch nicht.

Einordnung

§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB: Alleinraser

Wie funktioniert Jurafuchs?

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