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Strafbefehlsverfahren - Einspruch
Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer69 % lösen richtig
7. Mai 2026
14 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T sprüht ein fliegendes Spaghettimonster-Graffiti auf den Kölner Dom. Er wird durch Strafbefehl wegen Sachbeschädigung gem. § 303 StGB zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je €1.000 verurteilt.
Einordnung
Strafbefehlsverfahren - Einspruch
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