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Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Untersagungsverfügung bei fortgesetztem Bau trotz aufgehobener Baugenehmigung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die zuständige Baubehörde entzieht Vogelfreund V die zuvor erteilte Genehmigung zum Bau eines großen Vogelkäfigs, weil V die Auflagen zum Lärmschutz nicht erfüllt hat. V setzt den Bau des Käfigs dennoch fort. Nachbar N will dagegen vorgehen.
Einordnung
Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Untersagungsverfügung bei fortgesetztem Bau trotz aufgehobener Baugenehmigung
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