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Gestörte Gesamtschuld 3 - gesetzliche Haftungsprivilegierung (Arbeitnehmer)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Arbeitgeberin A mietet für eine Betriebsversammlung eine Halle der S-GmbH an. Auf dem Weg zur Halle rutscht Mitarbeiter M auf der überwucherten Zugangstreppe aus und verletzt sich. S hatte fahrlässigerweise das Moos nicht beseitigt. A hatte fahrlässig den Zugang nicht überprüft.
Einordnung
Gestörte Gesamtschuld 3 - gesetzliche Haftungsprivilegierung (Arbeitnehmer)
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