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sachliche Zuständigkeit Landgericht, obwohl Widerklage geringer
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K erhebt Klage gegen B auf Zahlung von €11.000 beim Landgericht. B begehrt widerklagend die Zahlung von €2.000. K ist der Ansicht, die Widerklage sei unzulässig, da die €2.000 den landgerichtlichen Zuständigkeitsstreitwert unterschreiten.
Einordnung
sachliche Zuständigkeit Landgericht, obwohl Widerklage geringer
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örtliche Zuständigkeit normal - nicht aus § 33 ZPO
K (Wohnsitz: W) erhebt Klage gegen B (Wohnsitz: W) vor dem Amtsgericht W. B erhebt Widerklage gegen K. Der Klageanspruch und der Widerklageanspruch haben nichts miteinander zu tun.

örtliche Zuständigkeit normal - aus § 33 ZPO
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