Jurafuchs

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örtliche Zuständigkeit normal - nicht aus § 33 ZPO

einfach
schwer86 % lösen richtig
7. Mai 2026
6 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

K (Wohnsitz: W) erhebt Klage gegen B (Wohnsitz: W) vor dem Amtsgericht W. B erhebt Widerklage gegen K. Der Klageanspruch und der Widerklageanspruch haben nichts miteinander zu tun.

Einordnung

örtliche Zuständigkeit normal - nicht aus § 33 ZPO

Wie funktioniert Jurafuchs?

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