4,6(5.449 mal geöffnet in Jurafuchs)
Unrechtseinsicht 7
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T schneidet die Haare seines 30-jährigen Sohns gegen dessen Willen ab. T lebt dabei in einem Land in dem das StGB anwendbar ist, aber die Rechtsprechung und Literatur in der Vergangenheit davon ausgegangen sind, dass die Haare nicht zum Körper i.S.d. § 223 StGB gehören. T kennt diese Rechtsprechung, aber geht davon aus, dass diese im Unrecht ist und sein Verhalten eine Körperverletzung darstellt. Das Gericht ändert im vorliegenden Fall nun seine Rechtsprechung und sieht § 223 StGB als erfüllt an.
Einordnung
Unrechtseinsicht 7
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Unrechtseinsicht 8
T nimmt regelmäßig Drogen und kennt die Strafbarkeit. Sie denkt aber, dass der Konsum nicht strafbar sein sollte und nimmt aus Protest auch vor der Polizeiwache Drogen, da sie sich für moralisch im Recht erachtet. Dabei wird sie erwischt.

Unrechtseinsicht 10
Managerin T schlägt mit ihrem Hammer auf ihren Sekretär S ein. Sie kennt die Strafbarkeit der Körperverletzung, aber geht nicht davon aus, dass die Benutzung eines Hammers die Tat schlimmer macht.