Jurafuchs

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Unrechtseinsicht 7

einfach
schwer81 % lösen richtig
7. Mai 2026

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

T schneidet die Haare seines 30-jährigen Sohns gegen dessen Willen ab. T lebt dabei in einem Land in dem das StGB anwendbar ist, aber die Rechtsprechung und Literatur in der Vergangenheit davon ausgegangen sind, dass die Haare nicht zum Körper i.S.d. § 223 StGB gehören. T kennt diese Rechtsprechung, aber geht davon aus, dass diese im Unrecht ist und sein Verhalten eine Körperverletzung darstellt. Das Gericht ändert im vorliegenden Fall nun seine Rechtsprechung und sieht § 223 StGB als erfüllt an.

Einordnung

Unrechtseinsicht 7

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