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Unrechtseinsicht 10
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Managerin T schlägt mit ihrem Hammer auf ihren Sekretär S ein. Sie kennt die Strafbarkeit der Körperverletzung, aber geht nicht davon aus, dass die Benutzung eines Hammers die Tat schlimmer macht.
Einordnung
Unrechtseinsicht 10
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Unrechtseinsicht 11
T stiehlt bei seiner Chefin, die als Anwältin bedeutende M&A-Transaktionen durchführt, mehrere wertvolle Preise (Tombstones) aus dem Büro. Dabei führt er eine Waffe bei sich, wobei er davon ausgeht, dass dies rechtlich nicht verboten sei.

Schuld: Unrechtseinsicht
T stiehlt bei seiner Chefin, die als Anwältin große M&A-Transaktionen durchführt, mehrere wertvolle Preise (Tombstones) aus dem Büro. Dabei führt er illegal eine Waffe bei sich, wobei er weiß, dass dies zwar verboten ist, aber keinen Zusammenhang mit dem Diebstahl sieht.