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Frist - Normalfall (Einspruch innerhalb Frist)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Beklagter B erscheint nicht zur mündlichen Verhandlung. Auf Antrag des Klägers ist daraufhin ein Versäumnisurteil gegen B ergangen, das diesem am 01.12. zugegangen ist. Gegen dieses hat B mit einem am 08.12. bei Gericht eingegangenen Schreiben formgerechten Einspruch eingelegt.
Einordnung
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Schweigen im Handelsverkehr, § 362 Abs. 1 HGB
Um das Geschäft anzukurbeln, versendet die Live Veranstaltungs-GmbH (L-GmbH) Flyer an ehemalige Kunden, in denen sie Tickets für ein Konzert zu gutem Preis anbietet. Eine Woche später erhält die L-GmbH einen Brief von A. A möchte ein Ticket erwerben. Die L-GmbH versäumt es, A zu antworten, dass keine Tickets mehr verfügbar sind.

Frist - Einspruch vermeintlich nach Fristende, aber Feiertag
Beklagter B erscheint nicht zur mündlichen Verhandlung. Auf Antrag des Klägers ist daraufhin ein Versäumnisurteil gegen B ergangen, das diesem am 17.04. (Montag) zugegangen ist. Gegen dieses hat B mit einem am 02.05. (Dienstag) bei Gericht eingegangenen Schreiben formgerecht Einspruch eingelegt.