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Auskunftsanspruch der Presse gegen den BND über Medienkontakte
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
J ist Journalist, der die Beziehungen des Bundesnachrichtendienstes (BND) zu bestimmten Medien aufdecken möchte. J verlangt vom BND Auskunft über (1) sogenannte Kennenlerntreffen und (2) vertrauliche Einzelgespräche mit Medienvertretern. Der BND beantwortet Js Anträge nur teilweise.
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Die todkranke E will F ihre Rolex vermachen. E vereinbart mit Anwalt A einen Termin, um ein Testament inklusive Vermächtnis zu errichten. A soll einen Notar mitbringen, um dieses öffentlich zu errichten (§ 2232 BGB). A versäumt den Termin und alle weiteren Termine. E verstirbt und ihre Tochter T erbt alles.

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