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eBay Versteigerung als Versteigerung iSd § 474 Abs. 2 S. 2 BGB?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Elektronikhändler E verkauft auf eBay gebrauchte Elektroartikel. K wittert, dass sie ein Schnäppchen ergattern kann und bietet auf eine Spielekonsole. Tatsächlich gibt K das höchste Gebot ab und erwirbt die Konsole zum Schnäppchenpreis von €8.
Einordnung
eBay Versteigerung als Versteigerung iSd § 474 Abs. 2 S. 2 BGB?
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Tiere als gebrauchte Sachen iSd § 474 Abs. 2 S. 2 BGB
K kauft bei der von Unternehmerin V veranstalteten, öffentlich-zugänglichen Auktion einen 2 ½ Jahre alten Hengst für €8.500. Alle Informationspflichten werden eingehalten. K macht vier Monate nach Gefahrübergang geltend, das Pferd habe einen Sachmangel (§§ 434 Abs. 1, 90a BGB) und erklärt nach ordnungsgemäßer Fristsetzung den Rücktritt. V hält entgegen, die Verjährungsfrist sei durch die Auktionsbedingungen der V auf drei Monate nach Gefahrübergang beschränkt worden.

Grundlagen zum Rechtskauf (§ 453 Abs. 1 S. 1 BGB)
Neben dem Sachkauf (§ 433 BGB), ist vom Kaufrecht auch der Kauf von Rechten (§ 453 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) und sonstigen Gegenständen (§ 453 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB) umfasst. Wenn Du einen Überblick über die Regelungen hast, ist das schon die halbe Miete. Im Zweifel hilft Dir der Kommentar weiter! Welche Aussagen zum Rechtskauf treffen zu?