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Erfüllungsverweigerung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Händler H bestellt bei Brillenproduzent P eine neue Ray Ban Clubmaster Sonnenbrille. Als H die Brille nach der Lieferung in seinem Geschäft probehalber aufsetzt, bricht sie in der Mitte auseinander. Ursache ist ein Materialfehler. Als H bei P eine neue Brille verlangt, sagt P, das könne er vergessen, H werde von ihm niemals eine neue Brille erhalten, es sei sein Pech.
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§ 440 1 Var. 1
Autoliebhaberin A findet nach langer Suche endlich bei Privatverkäufer P genau den 1972er Ford Mustang, den sie schon immer in genau dieser Ausführung haben wollte. Sie kauft ihn für €10.000. Das Auto hat jedoch bei Gefahrübergang einen Getriebeschaden, der den Wert um €5.000 mindert und dessen Reparatur €20.000 Kosten würde.

Besondere Bestimmungen zur Fristsetzung im Kaufmängelgewährleistungsrecht (§ 440 BGB)
K hat bei Uhrenhändler U eine Patek Philippe Nautilus gekauft. Die Uhr war bei Gefahrübergang mangelhaft, da sie immer wieder stehen bleibt. Als K sieht, dass sie auch nach dem zweiten Reparaturversuch durch U wieder stehen bleibt, greift er sofort zum Handy und erklärt gegenüber U den Rücktritt vom Kaufvertrag.