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Wertersatz bei Verschlechterung nach Ausübung des Rücktrittsrechts
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Studentin S kauft bei Thalia (T) den neuen Grüneberg. Beim Lernen fällt ihr nach einer Woche auf, dass die Kommentierung des Kaufrechts komplett fehlt. Nach Ablauf der Nachfrist erklärt S per E-Mail wirksam den Rücktritt. Als sie anschließend weiter lernt, verschüttet die stets fahrlässig handelnde S fahrlässig Rotwein über den Grüneberg.
Einordnung
Wertersatz bei Verschlechterung nach Ausübung des Rücktrittsrechts
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Wertersatz bei Verschlechterung nach Kenntnis vom Rücktrittsrecht aber vor dessen Ausübung
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Minderung beim Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 2 Alt. 2 i.V.m. § 441 Abs. 1 BGB)
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