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Haftungsverteilung bei vorsätzlicher Kollision eines Fußgängers mit Pkw
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
G geht nachts auf der rechten Fahrbahn eine nicht beleuchtete Landstraße entlang. Halter H nähert sich mit seinem ordnungsgemäß geführten Trabbi. In suizidaler Absicht springt G plötzlich auf die Fahrbahn. H kann nicht mehr ausweichen. G verlangt Schadensersatz von H.
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