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Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts – Vollstreckung versammlungsrechtlicher Maßnahmen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Bei einer Sitzblockade in der niedersächsischen Stadt B wird Demonstrantin D von Polizist P rechtmäßig aufgefordert, die Straße zu räumen. D weigert sich, sodass P sie zwangsweise von der Fahrbahn entfernt. D meint, für das zwangsweise Entfernen bestehe keine Rechtsgrundlage.
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Aufrechnung bei mehreren Forderungen
M schuldet V €400 Miete und €400 aus einem Kaufvertrag. V schuldet M dagegen noch €400 aus einem Werkvertrag. Beim Auszug erklärt sie V mit der Werklohnforderung die Aufrechnung. V erklärt, dies reiche nicht und behält Ms teure Ledercouch als Pfand.

Eventualaufrechnung im Prozess
K verklagt B auf Zahlung von €10.000. B bestreitet die Zahlungspflicht. Für den Fall, dass das Gericht dies anders sieht, erklärt er hilfsweise die Aufrechnung mit einer Forderung über €5.000.