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Sinn u. Zweck der Legalzession bei der Bürgschaft bei nicht-akzessorischem Sicherungsrecht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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„Fahrlässige“ Verschlechterung der Sicherheit
B bürgt für die Schuld des S gegenüber G. Zusätzlich übereignet M dem G zur Sicherheit Maschinen aus seinem Betrieb. Es kommt zum Zahlungsausfall. G unterlässt es fahrlässig, die Maschinen rechtzeitig zu verwerten. Später sind sie nur noch die Hälfte wert.
Rückgriff bei Aufgabe einer parallelen Sicherheit
Bekannter B und die Mutter des S (M) bürgen für S' Verbindlichkeit gegenüber G. Es kommt zum Zahlungsausfall. Da G nicht S' Familienfrieden gefährden will, entlässt er M aus der Bürgschaft und nimmt nur B in Anspruch. B zahlt.