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„Fahrlässige“ Verschlechterung der Sicherheit
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

B bürgt für die Schuld des S gegenüber G. Zusätzlich übereignet M dem G zur Sicherheit Maschinen aus seinem Betrieb. Es kommt zum Zahlungsausfall. G unterlässt es fahrlässig, die Maschinen rechtzeitig zu verwerten. Später sind sie nur noch die Hälfte wert.
Einordnung
„Fahrlässige“ Verschlechterung der Sicherheit
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