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Aufkündigung des Tatentschlusses vor Versuchsbeginn
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
M2 besorgt Waffen und plant minutiös einen Banküberfall, den er mit M1 begehen will. Da ihm auf dem Weg Bedenken kommen, unternimmt er erfolglos einen verbalen Versuch, M1 umzustimmen. M1 erbeutet daher ohne M2 durch besonders schwere räuberische Erpressung Bargeld, wovon M2 einen Anteil bekommt.
Einordnung
Aufkündigung des Tatentschlusses vor Versuchsbeginn
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Vermeintliche Mittäterschaft
M2 will die Eheleute E ausrauben. Er bittet M1 mitzumachen. Sie verabreden, dass M1 an der Tür klingelt und E1 überwältigt. Dann soll M2 hereinstürmen und E2 fesseln, so dass sie ungestört nach Geld suchen können. Als M1 klingelt, wird M2 von der Polizei verhaftet. M1 hatte nämlich nur zum Schein zugesagt und die Polizei informiert.
Aufkündigung des Tatentschlusses vor Versuchsbeginn 2
M2, der Praktikant bei einer Bank ist, verrät M1 eine Code-Zahl, fertigt eine Skizze und erklärt, wann und wie M1 die Bank überfallen kann. Wie verabredet erbeutet M1 durch besonders schweren Raub Bargeld. M2 bekommt keinen Beuteanteil, da er am Tag vor der Tat erklärt hatte, er wolle damit nichts mehr zu tun haben.