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Befangenheit wegen Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren? („Causa Harbarth“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Im Normenkontrollverfahren gegen Art. 13 Abs. 3 EGBGB erklärt Richter H, er war in seiner früheren Funktion als MdB und stellv. Fraktionsvorsitzender intensiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden und habe sich dabei mehrfach für das Gesetz ausgesprochen. Ist H befangen?
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