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Alleingang eines Bandenmitglieds – Zurechnung als Bandenstraftat
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A, B und C brechen öfter gemeinsam in die Filialen einer Restaurantkette ein und stehlen Geld. Um mehr von der Beute zu haben, wagen A und B eines Tages einen Alleingang ohne Wissen des C. Sie dringen gewaltsam in das B-Restaurant ein, öffnen den Tresor und stecken das Geld ein.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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