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Folgen der unwirksamen Sicherungsabrede bei Hypothek (Rückforderung § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
S nimmt bei G ein Darlehen in Höhe von €100.000 auf. Als Sicherheit bestellt seine Mutter M eine Hypothek zugunsten des G in Höhe von €100.000 an ihrem Grundstück. Die Hypothek wird ins Grundbuch eingetragen und M übergibt G den Hypothekenbrief. Es stellt sich heraus, dass die Sicherheitsabrede unwirksam ist.
Einordnung
Folgen der unwirksamen Sicherungsabrede bei Hypothek (Rückforderung § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)
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