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Für den Tötungsvorsatz genügt dolus eventualis (Lederriemen-Fall)

einfach
schwer91 % lösen richtig
7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A und B wollen O berauben. Um O kampfunfähig zu machen, nimmt A seinen Gürtel, legt ihn um Os Hals und zieht ihn zu. A hält hierbei für möglich und akzeptiert, dass O durch die Drosselung sterben könnte. Ihm ist der Tod des O aber höchst unerwünscht. O stirbt.

Einordnung

Für den Tötungsvorsatz genügt dolus eventualis (Lederriemen-Fall)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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