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Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

O schuldet T aus einem älteren Vertrag noch € 500. Der Anspruch ist jedoch mittlerweile verjährt, wobei O die Einrede noch nicht erhoben hat. T ist dies bekannt und er setzt die Forderung kurzerhand persönlich durch, indem er O mit einem empfindlichen Übel droht.
Einordnung
Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 2
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Erpressung nach § 253 StGB – Drohung durch Unterlassen
T erwischt ihren Ehemann beim Geschlechtsakt mit einer anderen Frau O. T äußert gegenüber O wütend, dass sie sich von ihrem Mann scheiden lasse und in dem Prozess auch das Fremdgehen erwähnen werde. O bietet T €1.000, damit diese ihren Namen nicht erwähnt, um ihre berufliche Stellung als Geschäftsführerin nicht zu gefährden. T nimmt an.

Fehlende Bereicherungsabsicht bei Vernichtung des Verfügungsgegenstandes
T nötigt Dealer O zur Herausgabe von Rauschgift, um ihm eine Lektion zu erteilen. O händigt ihr das Rauschgift aus. T vernichtet daraufhin das Rauschgift, wie sie es von vornherein beabsichtigt hatte.