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Zahnarztfall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Zahnarzt Z operiert die schwer herzkranke 17jährige P unter Vollnarkose am Backenzahn, ohne einen Anästhesisten zu Rate zu ziehen. P stirbt nach der OP an Herzstillstand. Sie wäre auch bei Hinzuziehung des Anästhesisten gestorben, dann aber erst einige Zeit später.
Einordnung
Zahnarztfall
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Substitutionsfall (freiverantwortliche Selbstgefährdung)
Arzt A überlässt dem opiatabhängigen Patienten P einen Methadonvorrat für sieben Tage zur eigenverantwortlichen Einnahme. So verfahren sie seit Jahren. A weiß, dass P die Tagesdosis nicht zuverlässig einhält. P ist in der Lage, die Risiken einer Überdosierung zu überblicken. Er stirbt an einer Überdosis.
Heroinspritzenfall (eigenverantwortliche Selbstgefährdung)
A berichtet dem ebenfalls drogenerfahrenen B, dass er Heroin habe, das man zusammen drücken könne. Daraufhin besorgt B die Spritzen. Nachdem sich beide eine Spritze mit großer Menge Heroin gesetzt haben, werden sie bewusstlos. B wird durch Dritte gerettet. A stirbt.