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Deliktische Handlung 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Nachbar N vergiftet aus Wut auf das ständige Kläffen den „Köter“ des K. Dieser stirbt. K steht eine Schadensersatzforderung i.H.v. €400 zu. Aus Rache zerschlägt K Ns heißgeliebte und seltene Gartenzwerge im Wert von ebenfalls €400. K erklärt N, nun seinen die quitt.
Einordnung
Deliktische Handlung 2
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Deliktische Handlung 3
Vermieterin V vermietet eine Wohnung an Mieterin M. Als M nach drei Jahren das Mietverhältnis kündigt, verlangt M die gezahlte Mietkaution zurück. Da V dies vergisst, demoliert M aus Wut Vs Wohnung. V erklärt die Aufrechnung mit dem entstanden Schadensersatzanspruch.
Rechtsfolge der Aufrechnung – Rückwirkung
Händler H kauft von Schreiner S Tische für €10.000. Da H knapp bei Kasse ist, einigen sie sich, den Kaufpreis zu stunden. Während der Stundung muss H 5% Zinsen zahlen. Nach drei Monaten fällt H ein, dass ihm noch ein fünf Monate „alter“, fälliger Anspruch auch i.H.v. €10.000 gegen S zusteht.