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Mehrstufiger Verwaltungsakt: Erforderliches Einvernehmen, Zustimmung oder Genehmigung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
C will auf einem unbeplanten Gebiet der Gemeinde G bauen und beantragt beim zuständigen Landkreis L die Erteilung einer Baugenehmigung. L lehnt die Erteilung ab mit Verweis darauf, dass G das nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB benötigte Einverständnis verweigert hat.
Einordnung
Mehrstufiger Verwaltungsakt: Erforderliches Einvernehmen, Zustimmung oder Genehmigung
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