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Diebstahl unter Beisichführen einer Waffe, §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Var. 1 StGB - Zum Waffe tragen verpflichtete Täter
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Während der Sicherung einer Unfallstelle entwendet die Polizeibeamtin P eine teure Uhr aus dem Pkw des Unfallopfers. Dabei ist sie, wie der P auch ständig bewusst ist, vorschriftsmäßig mit einer Dienstpistole bewaffnet.
Einordnung
Diebstahl unter Beisichführen einer Waffe, §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Var. 1 StGB - Zum Waffe tragen verpflichtete Täter
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