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§ 308 Nr. 2 BGB - Nachfristen

einfach
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7. Mai 2026
7 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

F kauft von Möbelhändler M ein Sofa. § 5 der AGB des M sieht vor, dass Möbel innerhalb von vier Wochen ab Vertragsschluss geliefert werden müssen. § 6 bestimmt, dass der Käufer bei Verzögerung nur zurücktreten kann, wenn er erfolglos eine fünfwöchige Nachfrist gesetzt hat.

Einordnung

§ 308 Nr. 2 BGB - Nachfristen

Wie funktioniert Jurafuchs?

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