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§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB: Fahruntüchtigkeit bei Pedelecs
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Nach einer Party fährt die trinkfeste T zielsicher mit ihrem Pedelec (Pedal Electric Cycle) nach Hause, obwohl sie eine BAK von 1,1‰ aufweist. Da ihr Reifen platzt, stürzt sie gegen einen geparkten Pkw.
Einordnung
§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB: Fahruntüchtigkeit bei Pedelecs
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§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB: Rauschdrogen
T fährt Auto, obwohl er zuvor erhebliche Mengen an Rauschdrogen genossen hat. Dadurch bedingt fährt er mit überhöhter Geschwindigkeit und nutzt teils die Gegenfahrbahn. Sicherheitshalber weicht der entgegenkommende O frühzeitig aus, um einen möglichen Zusammenstoß zu vermeiden.
§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB: Keine Kausalität
T, der eine BAK von 2,97‰ aufweist, beschließt während einer Autobahnfahrt, sich und seine Beifahrerin B zu töten. Daher lenkt er den Pkw ruckartig von der Fahrbahn. Beide überleben schwer verletzt.