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Rechtsschutzbedürfnis / Zwangsvollstreckung „droht“ / Beendigung mit vollständiger Auskehr des Erlöses
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €50.000. G und S vereinbaren dann, dass S die Schulden nicht bezahlen muss. Als S einige Tage später nach Hause kommt, muss er feststellen, dass sein Auto gepfändet und versteigert worden ist. Der Erlös ist noch nicht an G ausgezahlt.
Einordnung
Rechtsschutzbedürfnis / Zwangsvollstreckung „droht“ / Beendigung mit vollständiger Auskehr des Erlöses
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Rechtsschutzbedürfnis / Zwangsvollstreckung „droht“ / Rückgabe des Titels
G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €10.000. G lässt sich eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils erteilen. Ein Gerichtsvollzieher pfändet im Auftrag von G €10.000 in bar bei S. G bleibt im Besitz der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils.
Rechtsschutzbedürfnis / Schuldner hat gegen den Titel anderen Rechtsbehelf (Berufung) eingelegt
G verklagt S erfolgreich aus einem Kaufvertrag auf Zahlung von €1.000. Nach dem erstinstanzlichen Urteil erklärt S den Rücktritt vom Kaufvertrag. Er legt Berufung gegen das Urteil ein. Außerdem will er gegen eine mögliche Vollstreckung durch G vorgehen.