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Eröffnungsbeschluss - Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss

einfach
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7. Mai 2026
16 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A wird vor dem Landgericht angeklagt. Mangels Tatverdacht lehnt das Gericht die Eröffnung rechtskräftig ab (§ 204 StPO). Ein halbes Jahr später gesteht A die Tat. Auf eine erneute Anklage hin eröffnet das Landgericht das Hauptverfahren (§ 203 StPO). A wird verurteilt.

Einordnung

Eröffnungsbeschluss - Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss

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