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Sukzessive Mittäterschaft bei Dauerdelikten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
M1 schließt O in seinem Keller ein. Später kommt M2 hinzu. Er vereitelt zusammen mit M1 einen Fluchtversuch des O, bewacht die Kellertür und hilft dabei, den Keller ausbruchssicher zu machen. Am nächsten Tag wird O befreit.
Einordnung
Sukzessive Mittäterschaft bei Dauerdelikten
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Mittäterschaft durch Mitwirkung im Vorbereitungsstadium
M1 stiehlt die Kuh des O. M2 ist zwar am Tatort nicht anwesend, von ihm stammt aber der penibel durchdachte Plan. Auch stellt er dem M1 ein Transportfahrzeug zur Verfügung und veräußert später die Kuh. Der Beuteerlös wird gleichmäßig geteilt.
Versuchsbeginn bei Mittäterschaft
M1 will die Kuh des O stehlen, welche ihn aber per Huftritt in die Flucht schlägt. M2 ist am Tatort nicht anwesend. Doch von ihm stammte der penibel durchdachte Plan und das Transportfahrzeug. Auch hätte er die Kuh später veräußert und die Hälfte des Beuteerlöses bekommen.