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Widerrufsrecht beim Maklervertrag
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K meldet sich auf eine Anzeige des Portals Immoscout23. Das Objekt ist schon verkauft. Makler M bietet K per E-Mail ein vergleichbares (online eingestelltes) Objekt an. In der Anzeige wird M als Ansprechpartner erwähnt und auf eine Provision hingewiesen. K und M vereinbaren per E-Mail einen Besichtigungstermin. Später kauft K das Objekt von V. Mit der Begründung, das Objekt sei mangelhaft, ficht K den Vertrag mit M wegen arglistiger Täuschung an.
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Einseitig verpflichtender Vertrag
A beauftragt neben anderen Maklern auch Maklerin M, ihr ein Haus zu suchen. M stimmt zu. Der Markt ist aber im Moment leer. Außerdem hat M keine Lust, A ein passendes Haus zu suchen. Darum bleibt M untätig. A fordert M auf, ihre Pflichten zu erledigen.

Interessenkonflikt
A beauftragt Maklerin M, ihr ein Haus zu suchen. M stimmt zu. Zufällig will gerade Ms Ehemann E sein Haus verkaufen. M vermittelt A das Haus des E zu einem marktüblichen Preis.