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Wirksame Anweisung - Doppelmangel
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A verkauft eine Waschmaschine an B. B verkauft diese an C. B weist A an, die Waschmaschine direkt an C zu liefern, was A auch tut. Später ficht A den Kaufvertrag mit B wirksam an. Zusätzlich stellt sich heraus, dass C geschäftsunfähig ist.
Einordnung
Wirksame Anweisung - Doppelmangel
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Zurechnung einer Leistung wegen Rechtsscheins
K und V schließen einen Kaufvertrag über eine Gitarre (§ 433 BGB). V muss diese erst von D kaufen. Er vereinbart mit D, dass dieser an K liefern soll, möchte dies aber wegen Unklarheit über die Wirksamkeit des Vertrages mit K widerrufen. Der Widerruf kommt allerdings nicht bei D an. D liefert an K.
Fälschung (BGH NJW-RR 1990, 1200 (1201; NJW 1994, 2357, 2358)
Ehefrau E will alle Schulden ihres Mannes A begleichen. A schuldet C €1000. E reicht einen von ihr gefälschten Scheck bei As Bank B ein. Der Scheck weist den geschuldeten Betrag und A als Aussteller aus. B zahlt unwissend den ausgewiesenen Betrag an C und belastet das Konto des A.