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Bedarfsdeckungsgeschäfte (Fall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
F und M sind verheiratet und sehr vermögend. Bei einer privaten Verkaufsparty erwirbt F spontan einen Mixer für €3.000 auf Rechnung. Mit dem Gerät kann der haushaltsführende M jedoch nichts anfangen und findet es auch überteuert. Zudem hatten beide eigentlich vereinbart, dass M allein über derartige Ausgaben entscheidet.
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Gesetzliche Verpflichtungsermächtigung - die Schlüsselgewalt nach § 1357 BGB
F und M sind verheiratet und haben einen gemeinsamen Haushalt. Da der Staubsauger seit Kurzem kaputt ist, geht M ohne Fs Wissen ins Geschäft des V und kauft in seinem und in Fs Namen ein neues Gerät. Die Bezahlung soll bei Lieferung am nächsten Tag erfolgen.
Rechtsfolgen (Fall)
M ist mit F verheiratet. Anlässlich des Jahrestage möchte er einen neuen Anzug haben und diesen mit seinen eigenen Mitteln kaufen. Deshalb vereinbart er mit Verkäufer V Ratenzahlung. Bereits bei Kaufvertragsabschluss übereignet V den Anzug an M. V wusste zu dem Zeitpunkt nicht, dass M verheiratet ist.