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Herausgabe des Surrogats
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
G hat einen Anspruch aus Leistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) gegen S auf Herausgabe ihres Handys im Wert von €900. Das Handy wurde allerdings, während S Eigentümerin war, von D bis auf die Einzelteile zerstört. S hat einen Schadensersatzanspruch gegen D aus § 823 BGB.
Einordnung
Herausgabe des Surrogats
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Keine Herausgabe des commodum ex negotiatione
V verkauft ein Pferd an K für €3000. Das Pferd verkauft K weiter für €5000. Später ficht V das Rechtsgeschäft wirksam an und verlangt Herausgabe des aus dem Verkauf Erlangten (§ 818 Abs. 1 BGB) aus der gegebenen Leistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).

Tatbestand 2
T nutzt den Sportwagen der O ohne deren Einverständnis für eine Nacht als Schlafgelegenheit. Für die nächste Nacht sucht er sich einen Schlafplatz an der frischen Luft.