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§ 476 I 1
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Student S kauft bei Hersteller Miele (M) eine gebrauchte Waschmaschine. Dabei verwendet M wie immer seinen Standardkaufvertrag, der folgenden Passus enthält: „Es wird keinerlei Gewährleistung oder Garantie übernommen.“ Nach einer Woche läuft wegen eines Herstellungsfehlers ständig Wasser aus.
Einordnung
§ 476 I 1
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§ 476 I 1 bei Umgehung
Studentin S bestellt bei Becherlieferant L 100 Plastikbecher. Dabei behauptet S am Telefon, sie sei Clubbetreiberin. Als scheinbare Unternehmerin erhofft sie sich bessere Konditionen. In Wahrheit braucht sie die Becher für eine WG-Party. S und L vereinbaren am Telefon einen Gewährleistungsausschluss. Die Becher werden mit Rissen ausgeliefert.

AGB-Kontrolle
Fahrradhändler F bestellt bei Hersteller H 20 Pegasus-Fahrräder. Dabei verwendet H seinen Standardkaufvertrag mit der AGB-Klausel: „Die Mängelgewährleistung ist auf die Nacherfüllung beschränkt.“ Die Fahrräder werden mit defekten Bremsen geliefert. Nach Ablauf der von F gesetzten Nacherfüllungsfrist erklärt F den Rücktritt.