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Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (vorheriger Widerspruch)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Bäcker B einigt sich mit Landwirtin L über die wöchentliche Lieferung von 50kg Vollkornmehl für €50 für insgesamt sechs Monate. B stellt bei den Verhandlungen klar, dass er mit der Geltung fremder AGB nicht einverstanden ist. L übersendet B ein Bestätigungsschreiben, in der sie auf ihre AGB Bezug nimmt. B wirft das Schreiben weg.
Einordnung
Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (vorheriger Widerspruch)
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Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Anfechtung)
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Form der Bürgschaftserklärung, 350 HGB (Grundfall)
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