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Normalfall § 823 Abs. 2 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Student S parkt zum wiederholten Male die Ausfahrt der rüstigen Rentnerin R zu. R wartet am Auto des S und schlägt diesem vorsätzlich ins Gesicht, als S von seiner Vorlesung zurückkehrt. S hat eine gebrochene Nase, die Behandlungskosten betragen €3.000.
Einordnung
Normalfall § 823 Abs. 2 BGB
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