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Persönlichkeitsrecht – Vererblichkeit von Entschädigungsansprüchen? („Kohl‑Tagebücher“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Autor A verletzt rechtswidrig Helmut Kohls (K) Persönlichkeitsrechte. K verklagt A. K wird ein Geldentschädigungsanspruch durch vorläufig vollstreckbares Urteil zugesprochen. K verstirbt, bevor das Urteil rechtskräftig ist. Ks Witwe meint, der Anspruch sei auf sie übergegangen.
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