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Geschwindigkeitsüberschreitungsfall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A und B fahren mit überhöhtem Tempo in eine Kreuzung und stoßen zusammen. B stirbt. Wäre A mit zulässigem Tempo gefahren, hätte er auch nicht mehr vor der Kreuzung anhalten können. Er wäre aber 0,6 Sek. später am Ort des Zusammenstoßes angelangt und B hätte die Fahrspur bereits überquert gehabt.
Einordnung
Geschwindigkeitsüberschreitungsfall
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