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Geschwindigkeitsüberschreitungsfall 2 (Schutzzweck der Norm)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A überschreitet in München mit seinem PKW die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. In Nürnberg rennt ihm das Kind K unvermittelt vor das Auto. Durch den Zusammenstoß stirbt K. Wäre A in München langsamer gefahren, wäre er in Nürnberg nie auf K gestoßen.
Einordnung
Geschwindigkeitsüberschreitungsfall 2 (Schutzzweck der Norm)
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