4,7(17.793 mal geöffnet in Jurafuchs)
Unrechtseinsicht 5.1
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Jäger T schießt auf die Fenster seiner Nachbarn, weil er in Übung bleiben möchte, aber sich dazu entschieden hat, keine Tiere mehr zu töten. Er ist fest überzeugt, dass das nicht gegen geltendes Recht verstößt. Gleichzeitig nimmt er bei einem Schuss aber billigend in Kauf, eventuell eine Person zu treffen. Er geht davon aus, dass auch der Versuch der Körperverletzung strafbar ist. Dabei geht eine Scheibe zu Bruch.
Einordnung
Unrechtseinsicht 5.1
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Unrechtseinsicht 5.2
T gibt dem O eine heftige Ohrfeige und wünscht diesem gleichzeitig den Tod; wobei er dies in nicht beleidigender oder bedrohender Form äußert. Dabei geht er davon aus, dass eine Ohrfeige keine Straftat sei, aber der Todeswunsch einen eigenen Tatbestand im Strafrecht verwirklicht.

Unrechtseinsicht - Subsumtionsirrtum
T tötet den Hund H ihres Nachbarn B. Sie denkt zwar, dass das verboten sei, geht aber davon aus, dass § 303 StGB nicht erfüllt sei, da H keine Sache i.S.d. § 303 StGB sei.