Jurafuchs

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Unrechtseinsicht 5.2

einfach
schwer76 % lösen richtig
7. Mai 2026

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

T gibt dem O eine heftige Ohrfeige und wünscht diesem gleichzeitig den Tod; wobei er dies in nicht beleidigender oder bedrohender Form äußert. Dabei geht er davon aus, dass eine Ohrfeige keine Straftat sei, aber der Todeswunsch einen eigenen Tatbestand im Strafrecht verwirklicht.

Einordnung

Unrechtseinsicht 5.2

Wie funktioniert Jurafuchs?

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