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Verwaltungsakt nach § 35 S. 1, 2 VwVfG – Abgrenzung von Allgemeinverfügung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Im Umkreis von Stuttgart treten vermehrt epidemische Erkrankungen an Typhus auf. Bei einer Regierungsbesprechung wird festgestellt, dass Endiviensalat mit großer Wahrscheinlichkeit die Infektionsquelle ist. Das Innenministerium ordnete daraufhin ein Verkaufsverbot von Endiviensalat in den betroffenen Kreisen an.
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Verwaltungsakt nach § 35 S. 1 VwVfG – belastende Verfügung (behördliches Verbot)
Tierhalterin T hält mehrere Tiere in ihrem privaten Haushalt. Die Veterinäre der zuständigen Behörde haben über 14 Jahre hinweg Missstände bei Ernährung, Pflege und Haltung der Tiere festgestellt. Deshalb erlässt die Behörde ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot gegen T.
VA - Bebauungsplan
Die Gemeinde G stellt einen Bebauungsplan für ein Neubaugebiet auf, der die Rodung eines Waldes vorsieht. Umweltschützer A, der in G lebt, ist entsetzt, als der Plan trotz seiner Proteste beschlossen wird. Er will gegen den Bebauungsplan vorgehen.