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Relativität schuldrechtlicher Ansprüche I, P1: Übereignung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K kauft auf einer Vernissage ein von Galerist G ausgestelltes Gemälde (Preis €10.000). Was K nicht weiß: G hat das Bild bereits zuvor an X verkauft und übereignet, der zur Rückübereignung nicht bereit ist. K ärgert sich nun, da er schon einen Bilderrahmen für €500 gekauft hat.
Einordnung
Relativität schuldrechtlicher Ansprüche I, P1: Übereignung
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