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Relativität schuldrechtlicher Ansprüche I, P2: Zerstörung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K kauft beim Antiquitätenhändler V eine antike Vase. Sie vereinbaren, dass K die Vase am nächsten Tag abholen und bezahlen soll. Kurz darauf stößt Kunde D gegen die Vase. Die Vase zerbricht. Als K am nächsten Morgen bei V erscheint, kann dieser ihm nur noch Scherben anbieten.
Einordnung
Relativität schuldrechtlicher Ansprüche I, P2: Zerstörung
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Corona–Ausgangs– und Kontaktbeschränkungen („Bundesnotbremse I“)
Das IfSG in der Fassung von April 2021 sah als Maßnahme zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen vor, sofern ein bestimmter Inzidenzwert an Coronainfektionen überschritten ist.